Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Diplom Designer Jascha Müller wohnhaft Pfarrlandplatz 10 30451
Hannover und dem Auftraggeber ausschließlich. Abweichende Individual- Vereinbarungen, Vertrags- und
Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Die Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr,
auch für alle zukünftigen Folgegeschäfte, einschließlich solcher, die mündlich, insbesondere telefonisch,
abgeschlossen werden, selbst dann, wenn in den Folgegeschäften nicht mehr ausdrücklich auf sie Bezug
genommen wird.

2. Urheberschutz und Nutzungsrecht
Die vom Künstler zu erbringenden Leistungen unterfallen dem Urheber- Rechtsschutz.
Bis zur vollständigen Begleichung aller Rechnungen verbleibt das Kunstwerk im Eigentum des Künstlers bzw. alle
Nutzungsrechte verbleiben bei diesem und er ist bei Nichtzahlung der Vergütung berechtigt das Objekt in seinen
Besitz zurückzunehmen, es in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen oder durch eine neutrale Farbe
überzustreichen. Die Kosten hierfür hätte der Auftraggeber zu erstatten.

3. Aufträge
Nach der Sichtung, der zu gestaltenden Flächen erhält der Kunde eine Kosteneinschätzung.
Das Angebot ist per Email zu bestätigen und dann verbindlich.
Der Künstler ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte heran zuziehen. In diesem Fall wird er deren
etwaige Nutzungs- und sonstigen Rechte in dem Auftraggeber geschuldeten Umfang erwerben und dem
Auftraggeber einräumen.

4. Vergütung
Alle Tätigkeiten, die für den Auftraggeber erbracht werden, alle Entwürfe und Fassadengestaltungen, sind
vergütungspflichtig, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Die Vergütung setzt sich zusammen aus:
a) der Entwurfsvergütung –
b) der Fassadengestaltung

5. Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Erstreckt sich ein Auftrag in seiner Abwicklung
über mehr als zwei Wochen, so sind folgende Abschlags- Zahlungen zu leisten:
1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
Wird der Vertrag vorzeitig beendet, so verbleiben dem Künstler zumindest die Ansprüche auf die zum Zeitpunkt
der Vertragsbeendigung nach dem oben Genannten bereits fällig gewordenen Abschlags- Zahlungen. Im Übrigen
gilt § 649 BGB. Der Auftraggeber gerät mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, wenn er nach Ablauf von
14 Tagen nach Ablieferung nicht zahlt, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

6. Krankheitsfall
Im Krankheitsfall wird ein neuer Umsetzungstermin vereinbart. Eine Rückzahlung bereits gezahlter Abschläge ist
ausgeschlossen.

7. Nutzungsrechte, Eigentum, Eigenwerbung
An den Arbeiten oder Leistungen des Künstlers werden, soweit vereinbart, nur Nutzungsrechte eingeräumt. Die
Leistungen und Werke des Künstlers dürfen nur in dem Umfang verwertet werden, wie dies für den Auftrag
vereinbart ist oder sich aus dem Zweck des Auftrags ergibt. Ein Eigentumsrecht, insbesondere an Entwürfen
(Skizzen, Layouts) und Jede andere oder über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinaus- gehende Nutzung
ist nur aufgrund einer besonderen schriftlichen Nutzungsrechts-Einräumung sowie gegen Zahlung einer dem
Umfang der Mehrnutzung im Verhältnis zum Entgelt der ursprünglichen Nutzung entsprechenden Vergütung
zulässig.

Der Künstler hat das Recht, seine Arbeit zu signieren und auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber
genannt zu werden.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Leistungen (weder die Originale oder digitale Dateien noch
Reproduktionen) in Teilen oder als Ganzes zu bearbeiten oder sonst zu verändern und/oder bearbeiten oder
verändern zu lassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Rechteeinräumung.
Diese zusätzliche Rechteeinräumung ist in jedem Fall gesondert zu vergüten.
Bei einer Verletzung der Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Namens- nennungsrechte ist der Illustrator berechtigt,
eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen vereinbarten Grundvergütung zu verlangen. Das Recht,
neben der Vertragsstrafe Schadensersatzansprüche, Geldentschädigungs- Ansprüche oder sonstige Rechte
geltend zu machen, bleibt unberührt.
Alle von ihm erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt vom Künstler zum Zwecke der Eigenwerbung
genutzt werden, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
Bauliche Veränderungen sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Einen neuen Anstrich der die Gestaltung
unsichtbar macht anzubringen steht dem Auftraggeber frei.

8. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
Wird der Vertrag aus Gründen, die der Künstler nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt, sind – neben der
nach Ziffer 4 und 5 zu zahlenden Teilvergütung – die angefallenen Nebenkosten vom Auftraggeber zu
erstatten. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind
nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils
geltenden Umsatzsteuer zu entrichten sind.

9. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Künstler rechtzeitig sämtliche zur Erbringung der Lieferungen und
Leistungen notwendigen Informationen sowie erforderliches Datenmaterial in einem gängigen Format zur
Verfügung zu stellen. Der Untergrund muss tragfähig und für die Farbschicht vorbereitet sein. Etwaige
Vorbereitungen der Wand sind nicht Bestandteil des Angebots es sei den es wurde vereinbart. Der zugang
zur Fläche muss gegeben sein.

10. Gewährleistung

Auf alle Kunstwerke, wenn durch besondere Materialität nicht anders vereinbart, gibt der Künstler 1 Jahr
Gewährleistung. Der Kunde hat einen Mangel am Kunstwerk unverzüglich mitzuteilen.

11. Stillschweigen

Beide Parteien verpflichten sich zum Stillschweigen über Preise und weitere Vertragsinhalte gegenüber
Dritten.